Informationen für Zuweiser
Sehr geehrte Kolleg:innen,
zum 1.1.2025 ist der GBA-Beschluss, mit dem die Herz-CT bei bestimmten Patientengruppen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird, in Kraft getreten.
Im Rahmen dieses Beschlusses, aber auch im Beschluss zur EBM-Ziffer vom 11.12.2024, werden bezüglich der Abrechenbarkeit spezifische Vorgaben gemacht, die wir Ihnen hier gerne noch einmal zusammenfassen möchten.
Voraussetzung ist, dass
Die Kontrolle nach Revaskularisierung (Stent/Bypass) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Weiterhin wird gefordert, dass die Vortestwahrscheinlichkeit (Ergebnis und Art der Ermittlung) sowie ggf. weitere vorhandene Befunde wie bspw. Laborergebnisse auf der Überweisung übermittelt werden.
Für die Bestimmung der Vortestwahrscheinlichkeit stehen 3 Berechnungsmethoden zur Verfügung: Marburger Herz-Score, DISCHARGE-Kalkulator und ESC-CCS-2024-Rechner.
Um Ihnen die Bestimmung und den Vergleich der VTW-Rechner zu erleichtern, gelangen Sie hier zu einem edukativen Berechnungstool, dass die Bestimmung der Vortestwahrscheinlichkeit gemäß Marburger Herz-Score und DISCHARGE-Kalkulator erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass es sich ausdrücklich nicht um ein zertifiziertes Medizinprodukt handelt und keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse übernommen wird.
Weitere Informationen zur Herz-CT, Herz-MRT und Myokardszintigraphie sowie zu unseren Standorten
finden Sie im Informations-Flyer zur Herzdiagnostik und im Flyer der Nuklearmedizin.


